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Schwarzes Brett
Die Informationszentrale für
Besucher von Aktion-Wespenschutz
Wespenarten
und Status der Aktivität
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Aktion-Wespenschutz-Newsletter

Nach der Anmeldung erhalten Sie mehrmals im Jahr, kostenlos den
Aktion-Wespenschutz-Newsletter.
Sie erhalten dadurch Infos, Neues, Allgemeines
und Wissenswertes rund um Wespe, Hornisse und Co.
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Keine Kosten, keine Werbung, kein Spam.
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Das Abbestellen des Newsletter ist jederzeit möglich.
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Service und Termine
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- Forum
- Beraterdatenbank
- Individuelle Beratung per E-Mail
- Kostenlose, persönliche
Telefonberatung |
Hinter dieser Schaltfläche bietet Aktion-Wespenschutz Hilfe an.
Hilfe für diejenigen, die in ihrem Lebensbereich ein Wespen- oder
Hornissennest entdeckt haben
und sich hierzu individuell Ratschläge, Tipps oder Infos einholen möchten
oder einfach auf eine Frage zum Thema:
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Wespe, Hornisse & Co. - eine
Antwort suchen. |
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Februar
2012
- Bienen, Wespen Hornissen - lästige Nützlinge?
März
2012
- Fachtagung - Hornissenschutz in der Praxis -
April 2012
- Wespen- und Hornissenseminar
Mai
2012
- Wildbienen im Unterricht
- Honigbienen ein vielfältiges Thema
- Kompaktseminar Waldameisen
Juni 2012
- Erster Hornissenumsetzungskurs der Schweiz
- Keine Angst vor Wespen und Hornissen |
Gerne dürfen Sie hier Termine,
Seminare, Vorträge
und Veranstaltungen
zum Thema Wespe, Hornisse & Co.
veröffentlichen.
Eine kurze Mail mit dem Veranstaltungstermin an:
info@aktion-wespenschutz.de |
Bildergalerie
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Saisonbilder -
Januar /
Februar 2012
Update 23.11.12
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Haus-Feldwespe (Polistes dominula)
18.
Januar 2012
Feldwespen-Überwinterungskolonie
- Beobachtungen im Januar -
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Update 03.02.12
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Hornisse (Vespa crabro)
03. Februar 2012
Porträtaufnahmen einer Hornissenkönigin in
Winterruhe
- Beobachtungen im Februar - bei
minus -13 ° Celsius
Die Galerie besteht seit November 2011
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Aktuelles,
Wichtiges, Wissenswertes
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Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
Änderungen / Neuerungen zum
01. März 2010
Die Vorschriften des allgemeinen
Artenschutzes, die bislang dem Landesrecht vorbehalten waren, gelten
nunmehr unmittelbar (vgl. § 41 BNatSchG a.F. mit § 39 BNatSchG 2010).
Die Nummerierung der meisten Paragrafen im BNatSchG hat sich geändert.
Die bisherigen §§ 42 und 43 BNatSchG (Verbot der Beschädigung oder
Zerstörung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten) sind
inhaltlich weitgehend unverändert in die §§ 44 und 45 BNatSchG 2010
übernommen worden.
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