LEBEN

 UND

LEBEN LASSEN

 

Zu den Hautflüglern zählen, neben den Familien der Ameisen, die Bienen, Hummeln, Wespen und Hornissen.

Die Anzahl geeigneter Biotope nimmt leider auch für diese Tiergruppen fortwährend ab. Waren früher noch genügend natürliche Lebensräume vorhanden, so wird die Landschaft heute zunehmend versiegelt. Die Folge ist, dass die Tiere vermehrt auf den Siedlungsraum des Menschen ausweichen. Somit treibt Wohnungsnot und keine geeigneten Nistmöglichkeiten Wespenvölker immer wieder in die Nähe des Menschen. Hier sind sie durch die Unwissenheit des Menschen stark gefährdet.

Zwar ist der Fleiß der Bienen sprichwörtlich, ihr Nutzen altbekannt. Aber nur wenige Menschen wissen um die Bedeutung von Hummeln, Wildbienen und Wespen im Naturhaushalt. Im Gegensatz zu den Honigbienen fliegen sie auch bei kühleren Temperaturen und bestäuben somit bereits im zeitigen Frühjahr Obstbäume, Sträucher und Blumen. Bei der Brutpflege verfüttern die Familien der Wespen große Mengen eiweißreicher Beuteinsekten und sind somit ein wichtiges Regulativ bei der Vermehrung von Schadinsekten.

Spätestens wenn eine Wespenkönigin im Frühjahr zur Nestgründungszeit keine geeigneten Nistplätze (Baumhöhlen, verlassene Mäuse- oder Maulwurfsbauten) findet, werden oft Unterkünfte in menschlicher Nähe besiedelt. Hier werden dann Nistplätze wie Hohlräume in- und an Häusern (z.B. Zwischendecken, Rollladenkästen, unter Dächern, Gartenlauben usw.) besiedelt. 

Ab jetzt sind  Konflikte mit besorgten Bürgerinnen und Bürgern vorprogrammiert. Obwohl von den verrufenen Untermietern kaum eine Gefahr ausgeht, möchten sie die meisten Betroffenen so schnell wie möglich wieder loswerden. Hartnäckig halten sich spektakuläre Vorurteile, und fast jeder kann mit eigenen Erlebnissen aufwarten, um die Angriffslust der stachelbewehrten Insekten zu dokumentieren. In der Hauptsaison  Juni - August steht das Telefon bei Feuerwehren, Umweltämtern, Wespenberatern und Imkern nicht mehr still. Besondere Angst herrscht bei den Betroffenen im Umgang mit Hornissen. 

Deshalb werden die an sich friedlichen Tiere oft unerbittlich bekämpft, ihre Nester zerstört und ausgeräuchert. Meist reichen aber einfache Verhaltensregeln im Nestbereich aus, um ein Zusammenleben von Mensch und Tier zu ermöglichen. 


So dezimierte sich der Hornissenbestand im Laufe der Jahre, durch rigorose Verfolgung und gezielte Vernichtung mit chemischen Mitteln, als auch mit mechanischen Geräten so stark, das diese im Jahr 1984 in der Bundesrepublik Deutschland, auf der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, unter der Schutzkategorie III (Gefährdet) gelistet wurden. In manchen Teilen Deutschlands ist der Hornissenbestand bereits regional verschwunden oder sehr selten geworden. 

Seit dem 01.01.1987 wurde die Hornisse als eine besonders geschützte Tierart in die Anlage 1  der Bundesartenschutzverordnung der BRD (BArtSchV) aufgenommen.

 

Gesetzeswortlaut:

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), ist es  verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.

Auch die mittlere Wespe, in ihrer Eigenschaft als Freinister, leicht vom Menschen zu entdecken, ist in ihrem Bestand mittlerweile recht selten geworden. Ihr Nistplatz, freihängend in Buschwerk, Bäumen und an Gebäuden, ist ihnen durch Verfolgung und Unwissenheit des Menschen, im Umgang und Lebensweise mit diesen Tieren, fast schon zum Verhängnis geworden.


 

Wenn man in den Sommermonaten Zeitungsartikel über "nichtsnutzige Insekten" und "Angriffe von Killerwespen" liest ...

... Reportagen in einzelnen Rundfunk- und TV Programmen verfolgt, bei dem ein einziger Schädlingsbekämpfer stolz mit der
Vernichtung von bis zu 80 Wespennestern pro Tag
aufwartet, ...

... ist es eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die letzten Bestände unserer heimischen, sozialen Faltenwespen ganz verschwunden sind ...

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Nach Aufklärung durch Ausstellungen und Vorträgen im Wespenschutz, von Feuerwehren, Naturschutzverbänden, Organisationen, Umwelt- und Wespenberatern, Projektwochen in Schulen und Umwelterziehung in Kindergärten sowie einer Anzahl von positiven Zeitungsartikeln und Filmbeiträgen in den Medien, ist schon vielerorts, wenn auch zögerlich, ein Umdenken in der Bevölkerung zu Erkennen.

(Mehr dazu im Thema "Schutzmaßnahmen"). 

 

Viele betroffene Bürgerinnen und Bürger möchten nicht mehr, dass man "ihr" Wespennest einfach abtötet und Gift in ihrem Lebensbereich ausbringt. So werden mittlerweile Insektenvernichtungsfirmen, die sich auf Umsiedlung spezialisieren oder mit technischen Lösungen zum Schutz dieser Insekten aufwarten, immer gefragter und bei einer bevorstehenden Wespennest-Entfernung bevorzugt

 


 

Durch Einsatzstatistiken belegt, können im Durchschnitt:...

 

...     in ca. 80% aller Fälle, durch Aufklärung der Betroffenen, die Nester vor Ort belassen werden.

 

...    weitere 15% der Nester durch Schutzmaßnahmen gesichert werden, oder sie können ohne Probleme Umquartiert bzw. Umgesiedelt werden. 

 

...    5% der Anrufe als Fehlalarme verbucht werden.

Hier sind z.B. entdeckte Altnester vom Vorjahr, solitär lebende Wespen und Bienen, Safttrinkende und Insekten jagende Hornissen in Gartengehölzen sowie Bienenschwärme zu nennen. Meist reicht hier eine Beratung am Telefon, um einem Betroffenen  weiterzuhelfen.

 

...    bei einem kleinen Prozentsatz der Nester keine Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Bedingt durch einen nicht zugänglichen Standort und bei akuter Gefährdung von Personen, bleibt es nicht aus, dass zum Entfernen solcher Nester eine Vernichtung der letzte Ausweg ist. Meist kann man davon ausgehen, dass es sich um Großnester der als Dunkelhöhlenbrüter bezeichneten  gemeinen- und der deutschen Wespe handelt.

 

 

 

Dennoch sollten Vernichtungsaktionen Ausnahmefälle bleiben !