Wussten Sie, warum...
...es unsinnig ist, Wespenfallen aufzuhängen ?
Nach § 39
Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreiben von Wespenfallen
verboten
und
kann bei
Anzeige, als Ordnungswidrigkeit, mit einer Geldstrafe geahndet
werden.
Sommer, Sonne, Gartenzeit -
Wespenzeit...
Jetzt werden im Handel oder in Internetbörsen die unmöglichsten
"Utensilien" angeboten, die eine Gartenparty, ein
Grillfest, eine Kaffeetafel oder Obst-, Frucht- und
Weinplantagen "Wespenfrei" halten sollen.
Da
gibt es Kupfermünzen, Wespennestatrappen oder auch Wespenfallen,
die mit Bier, Zuckerlösung oder speziell im Verkauf angebotenen
Lösungen befüllt werden, um umherfliegende Wespen abzufangen. |
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Die Fanggefäße so genannter "Wespenfallen" können in einem
hübsch anzusehenden Design gekauft werden oder es werden
einfache Flaschen mit der entsprechenden Lockflüssigkeit
aufgehängt oder aufgestellt.
Was auch immer genutzt wird, es soll alles den gleichen Effekt
erzielen, dass die "naschhaften" Wespen in das
Gefäß fliegen, den Ausgang nicht mehr finden und letztendlich
vor Erschöpfung kläglich in der Lösung ertrinken. Aber sagen Sie
dass einmal anderen Insekten, für die ebenfalls das Lockmittel
lecker riecht ...
Nach
§ 39
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- allgemeiner Schutz von Tier und Pflanzenarten, ist es
verboten:
Wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund
zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Man macht sich also strafbar,
wenn man solche Tötungsmaschinen aufhängt und mit Lockmitteln
befüllt.
Der Verkauf solcher "Wespenfallen"
ist nicht strafbar oder verboten, lediglich aber das Betreiben! |
Auswertung:
In einem
Weinberg z.B. wurden wegen der "Wespenplage" etwa 100 - 120
Flaschen mit einem Lockmittelgebräu befüllt und in der Rebanlage
aufgehängt:
Aufnahmen mit freundlicher
Genehmigung von Robert Ripberger ©
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Blick in die Rebanlage mit ca. 100 – 120 als „Wespenfallen“
aufgehängten Flaschen |
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„Wespenfalle“ mit zahlreichen Fliegenarten, Schwebfliegen,
Wespen, Hornissen und Ohrwürmern
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Der Inhalt von 3 entleerten Fangflaschen,
bestehend aus ca.:
60 % verschiedener Fliegenarten,
20 % Wespen (V. germanica und V. vulgaris)
10 % Honigbienen
10 % Hornissen
verschiedener Falter und Ohrwürmer. |
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Detailaufnahme der jämmerlich ertrunkenen
Insekten. |
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Pro
Fangflasche wurden etwa 3 tote Hornissen festgestellt. |
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Es
sind viele „Nützlinge“ wie Ohrwürmer und Honigbienen,
sowie geschützte Arten, wie Hornissen, betroffen. |
Wenn man
bedenkt, dass von 100 toten Insekten lediglich 20 Wespen in der
Wespenfalle gefangen wurden,
sollte man sich wirklich überlegen, ob
man im Sommer solche unsinnigen Gerätschaften aufhängt.
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