Wussten Sie, warum...

...es unsinnig ist, Wespenfallen aufzuhängen ?

 

 

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreiben von Wespenfallen verboten

und kann bei Anzeige, als Ordnungswidrigkeit, mit einer Geldstrafe geahndet werden.


Sommer, Sonne, Gartenzeit - Wespenzeit...

 

 

Jetzt werden im Handel oder in Internetbörsen die unmöglichsten "Utensilien" angeboten, die eine Gartenparty, ein Grillfest, eine Kaffeetafel oder Obst-, Frucht- und Weinplantagen "Wespenfrei" halten sollen.

 

Da gibt es Kupfermünzen, Wespennestatrappen oder auch Wespenfallen, die mit Bier, Zuckerlösung oder speziell im Verkauf angebotenen Lösungen befüllt werden, um umherfliegende Wespen abzufangen.

 

Die Fanggefäße so genannter "Wespenfallen" können in einem hübsch anzusehenden Design gekauft werden oder es werden einfache Flaschen mit der entsprechenden Lockflüssigkeit aufgehängt oder aufgestellt.

 

Was auch immer genutzt wird, es soll alles den gleichen Effekt erzielen, dass  die "naschhaften" Wespen in das Gefäß fliegen, den Ausgang nicht mehr finden und letztendlich vor Erschöpfung kläglich in der Lösung ertrinken. Aber sagen Sie dass einmal anderen Insekten, für die ebenfalls das Lockmittel lecker riecht ...

 

 

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - allgemeiner Schutz von Tier und Pflanzenarten, ist es verboten:
Wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

 

Man macht sich also strafbar, wenn man solche Tötungsmaschinen aufhängt und mit Lockmitteln befüllt.

Der Verkauf solcher "Wespenfallen" ist nicht strafbar oder verboten, lediglich aber das Betreiben!


Auswertung:

 

In einem Weinberg z.B. wurden wegen der "Wespenplage" etwa 100 - 120 Flaschen mit einem Lockmittelgebräu befüllt und in der Rebanlage aufgehängt:

 

Aufnahmen mit freundlicher Genehmigung von Robert Ripberger ©

Blick in die Rebanlage mit ca. 100 – 120 als „Wespenfallen“ aufgehängten Flaschen

„Wespenfalle“ mit zahlreichen Fliegenarten, Schwebfliegen, Wespen, Hornissen und Ohrwürmern

 

Der Inhalt von 3 entleerten Fangflaschen, bestehend aus ca.:

 

60 % verschiedener Fliegenarten,

20 % Wespen (V. germanica und V. vulgaris)

10 % Honigbienen

10 % Hornissen

verschiedener Falter und Ohrwürmer.

Detailaufnahme der jämmerlich ertrunkenen Insekten.
Pro Fangflasche wurden etwa 3 tote Hornissen festgestellt.
Es sind viele „Nützlinge“ wie Ohrwürmer und Honigbienen, sowie geschützte Arten, wie Hornissen, betroffen.

 

Wenn man bedenkt, dass von 100 toten Insekten lediglich 20 Wespen in der Wespenfalle gefangen wurden,

sollte man sich wirklich überlegen, ob man im Sommer solche unsinnigen Gerätschaften aufhängt.